Ihr kennt SAPUZ. Ihr kennt vermutlich AUBI. Hoffentlich kennt ihr auch BURD (wenn nicht: Folge "# 5 Materielles ZivilR 1 – BGB AT: Rechtsbindungswille & mehr" anhören!). Aber: Kennt ihr auch die VA-OPAS?!? Diese rüstige Rentnertruppe ehemaliger Behördenmitarbeiter baut Euch in dieser dritten Folge zur Rechtsanwaltsklausur eine stabile Eselsbrücke zu erfolgreichen Zweckmäßigkeitserwägungen. Christian Walz und Niklas Cordes, beide Richter und AG-Leiter, befassen sich in dieser dritten Folge unserer Reihe zur Rechtsanwaltsklausur mit einem (nicht: dem) Herzstück der Anwaltsklausur, und zwar in dieser Folge im Schwerpunkt aus Klägersicht. Und damit die beiden dabei nichts vergessen, rufen sie die VA-OPAS um Hilfe, die auch ihr nach dieser Folge – Drohung und Versprechen zugleich – nicht mehr vergessen werdet. Dazu gibt es wie immer Klausurtipps und Klausurtaktik und ein Wortspiel, mit dem sich Christian einmal mehr souverän untertroffen hat.
RefPod-Folgen, auf die Bezug genommen wird:
# 3 Tenorierung im Zivilurteil - worauf kommt es an? (Spotify, Apple, YouTube)
# 20 MoPeG: Was ist examensrelevant? (Spotify, Apple, YouTube)
Kurze Zwischenfrage: Schreibe ich etwas zur Partei-/Prozessfähigkeit (in Zivilklausuren)? (Spotify, Apple, YouTube)
Kapitelmarken:
00:00 Begrüßung
02:54 Wie wichtig sind Zweckmäßigkeitserwägungen für die Klausurnoten?
07:15 Eselsbrücke
10:26 Mahnung, § 93 ZPO
13:33 Gestaltungsrechte
15:49 Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO), Urkundenverfahren (§§ 592 ff. ZPO)
18:55 Zuständigkeit, Gerichtsstandsvereinbarungen
22:54 Wen verklagen? Streitgenossen (§§ 59 ff. ZPO), Streitverkündung (§§ 72 ff. ZPO)
30:20 VU-Antrag, § 331 III ZPO
33:25 Schmerzensgeldantrag
38:42 Stufenklage, § 254 ZPO
46:24 Feststellungsantrag, § 256 ZPO
57:23 Klage auf künftige Leistungen
59:39 "3er-Antrag"
01:06:40 Unterlassungsansprüche
01:09:23 Sachvortrag
http://www.instagram.com/ref.pod/
E-Mail:
[email protected]
Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.