Rechtsanwältin Lietz über rechtliche Hürden der E-Mobilität
Dr. Franziska Lietz, eine erfahrene Rechtsanwältin im Bereich Energie- und Umweltrecht, war erneut zu Gast in unserem Podcast. Mit über 13 Jahren Erfahrung, insbesondere im Energierecht, und einer starken Verbindung zur E-Mobilität, brachte sie spannende Einblicke in die aktuellen rechtlichen Herausforderungen und Entwicklungen in der Branche mit. Besonders interessant war ihr Blick auf die Dynamik der Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf die Elektromobilität – ein Bereich, in dem sie mit ihrer Expertise regelmäßig Unternehmen berät.
Ein Schwerpunkt des Gesprächs lag auf der neuen AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation), die seit April 2024 in Kraft ist. Diese EU-Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie und die deutsche Ladesäulenverordnung, indem sie einheitliche, unmittelbar geltende Regeln für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur schafft. Franziska erläuterte, dass die AFIR nicht nur Ladepunkte für Elektroautos betrifft, sondern auch alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff und sogar Landstromversorgung für Schiffe einbezieht. Besonders relevant ist die Pflicht, öffentlich zugängliche Ladepunkte ab Oktober 2024 digital zu vernetzen und steuerbar zu machen – ein Thema, das viele Betreiber vor neue Herausforderungen stellt. Sie betonte auch, dass die Definition von „öffentlich zugänglich“ in der AFIR teils von der Ladesäulenverordnung abweicht, was in der Praxis zu Verwirrung führen kann, etwa bei Parkplätzen von Supermärkten oder Betriebsstätten.
Auch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) stand im Fokus. Dieses Gesetz fordert ab Januar 2025, dass Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt bereitstellen müssen. Franziska hob hervor, dass Unternehmen jetzt genau prüfen sollten, ob und wie sie diese Anforderungen umsetzen. Dabei wies sie darauf hin, dass ab 2026 durch die neue EU-Gebäuderichtlinie weitere Verpflichtungen hinzukommen könnten, wie die Ausstattung jedes zehnten Stellplatzes mit Ladeinfrastruktur oder zumindest einer Leerverrohrung. Ihre klare Botschaft: Wer Ladeinfrastruktur plant, sollte dies vorausschauend und flexibel tun, um zukünftige Anpassungen leichter umsetzen zu können.
Ein weiteres zentrales Thema war die geplante Novelle des Stromsteuerrechts, die vorerst aufgrund des politischen „Ampel-Aus“ gescheitert ist. Franziska erklärte, dass diese Novelle Betreiber von Ladeinfrastruktur, die selbst erzeugten Strom nutzen, erheblich entlastet hätte, indem sie bürokratische Hürden wie die sogenannte Versorgeranmeldung abgeschafft hätte. Sie zeigte sich jedoch optimistisch, dass diese Regelung – in welcher Form auch immer – zukünftig kommen wird, da sie breite Unterstützung genießt. Die Novelle hätte etwa die Nutzung von PV-Strom für Ladeinfrastruktur erleichtert, was in Zeiten steigender Anforderungen an Nachhaltigkeit und Energieeffizienz ein wichtiger Schritt gewesen wäre.
Neben diesen Hauptthemen warfen wir auch einen Blick in die Zukunft. Franziska sprach über mögliche Änderungen im Energierecht, insbesondere im Bereich Netzanschlussbedingungen. Einheitliche technische Standards könnten künftig die Installation von Ladeinfrastruktur erleichtern und Planungssicherheit schaffen. Sie riet Unternehmen, nicht nur die aktuellen Pflichten zu beachten, sondern auch langfristige Entwicklungen im Blick zu behalten, um frühzeitig auf neue Vorgaben reagieren zu können. Nun aber genug der Vorrede – lasst uns direkt ins Gespräch eintauchen!