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75 Jahre Grundgesetz: Wie entscheiden Verfassungsgerichte? – mit Ri'in BVerfG a.D. Gertude Lübbe-Wolff | Wie kommt das BVerfG zu seinen Entscheidungen? Wie unterscheidet sich die Beratungskultur am BVerfG vom US Supreme Court?
Aus Anlass von 75 Jahren Grundgesetz starten wir eine neue Reihe im Rahmen unseres Podcasts: Wir befassen uns mit ausgewählten Themen, die für das Verständnis unserer Verfassung und unseres Verfassungslebens eine wichtige Rolle beanspruchen.Den Start macht die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Professorin Gertrude Lübbe-Wolff. Sie ist emeritierte Professorin für öffentliches Recht an der Universität Bielefeld. Von 2002 bis 2014 war sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts und gehörte dort dem 2. Senat an. Prof. Dr. Dr. h.c. Lübbe-Wolff erläutert, wie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Verfassungsgerichte zustanden kommen. Sie bietet eine tiefen Einblick in die Beratungspraxis und Beratungskultur des BVerfG und vergleicht sie mit der Entscheidungsfindung des US-Supreme Court. Sie erläutert aber auch ganz grundsätzlich, was für die richterliche Rechtsfindung in grundlegenden verfassungsgerichtlichen Verfahren maßgeblich ist. Im Einzelnen geht Frau Ri'in BVerfG a.D. Prof. Gertrude Lübbe-Wolff auf die folgenden Aspekte ein:Wie läuft die Beratung beim Bundesverfassungsgericht ab?Warum unterscheidet sich die Beratung beim Bundesverfassungsgericht von der Praxis anderer Gerichte?Wie sieht die Beratungspraxis bei anderen prominenten Verfassungsgerichten aus, insbesondere beim US Supreme Court?Warum ist es rechtlich geboten, dass Verfassungsgerichte integrieren und nicht polarisieren?Welche Aspekte sind für die rechtliche Qualität des Beratungsergebnisses maßgeblich?Worin liegen mögliche Gefährdungen einer integrativen Beratungspraxis beim Bundesverfassungsgericht?Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der Jurafuchs-Lernplattform. Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
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50:34
KLASSIKER: Der Fleet-Fall – mit Prof. Stephan Lorenz | Wann stellt eine Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums eine Eigentumsverletzung i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB dar? | BGH, Urteil vom 21.12.1970 – II ZR 133/68
Der Fleet-Fall ist einer der Klassiker der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen. Der Fall aus dem Deliktsrecht, den der BGH 1970 entschieden hat (Urteil vom 21.12.1970 – II ZR 133/68) und der so einfach daherkommt, führt an die Grenzen des Rechts. Im Zentrum steht die Frage: Wann stellt die Beeinträchtigung der faktischen Nutzungsmöglichkeit des Eigentums an einer Sache eine deliktische Eigentumsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB) dar? Professor Stephan Lorenz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, erläutert diesen Klausur-Klassiker des Zivilrechts und zeigt seine ungebrochene Relevanz auf:Warum ist die Klausur-Relevanz des Fleet-Falles bis heute ungebrochen?Was ist die grundlegende gesetzgeberische Wertungen der deliktischen Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB?Warum ist das Vermögen im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB nicht als absolutes Recht geschützt?Was sind typische Konstellationen, in denen eine Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anzunehmen ist?Warum hat der BGH im Fleet-Fall ausnahmsweise eine Eigentumsverletzung wegen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums angenommen?Wie lässt sich abgrenzen, wann eine Eigentumsverletzung vorliegt und wann „nur“ eine Dispositionsbeschränkung gegeben ist?Wie hat sich die Rechtsprechung des BGH zur Eigentumsverletzung durch Nutzungsbeeinträchtigung fortentwickelt?Inwiefern beansprucht der Fleet-Fall aktuell besondere Relevanz für den zivilrechtlichen Umgang mit den sog. „Klimakleber“-Fällen? Eine detaillierte Aufbereitung des Fleet-Falls findet ihr bei Jurafuchs. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs herunter und gebt bei der Registrierung den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
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49:12
Begeht Israel im Gazastreifen einen Völkermord? – mit Prof. Helmut Aust | Rechtsfragen des Kriegs zwischen Israel und der Hamas | IGH, Südafrika v. Israel, Beschluss vom 26.01.2024
Als Reaktion auf den furchtbaren Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 bekämpft Israel die Hamas im Gazastreifen mit einem groß angelegten Militäreinsatz. In der Folge sind zehntausende Menschen in Gaza ums Leben gekommen, und die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen ist katastrophal. Südafrika wirft Israel vor, durch seine militärischen Maßnahmen im Gazastreifen einen Völkermord zu begehen. Südafrika hat deshalb Israel Ende 2023 vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verklagt und eine Verletzung der Völkermordkonvention gerügt. Am 26. Januar 2024 hat der IGH eine Eilentscheidung getroffen. Zwar hat der IGH Israel nicht dazu verpflichtet – wie von Südafrika gefordert –, seine Kampfhandlungen einzustellen. Gleichwohl hat der IGH es nicht für ausgeschlossen gehalten, dass durch das Verhalten Israels und israelischer Repräsentanten bestimmte Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention betroffen sein können (Application of the Convention on the Prävention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip (South Africa v. Israel)).Professor Helmut Philipp Aust, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin, erläutert diese außergewöhnliche Entscheidung und die damit verbundenen Rechtsfragen:Warum ist der IGH für die Rechtsfragen der Völkermordkonvention zuständig?Was ist Völkermord im Sinne der Völkermordkonvention?Welche Anforderungen stellt die Völkermordkonvention – neben dem Verbot, einen Völkermord zu begehen – auf?Steht Israel gegen die Hamas das Recht auf Selbstverteidigung zu?Welche Rolle spielt in dem Konflikt das humanitäre Völkerrecht, und welche Anforderungen stellt es auf?In welchem Verhältnis steht die Völkermordkonvention zum Selbstverteidigungsrecht und zum humanitären Völkerrecht?Welchen Zweck erfüllt die Entscheidung des IGH im Eilverfahren?Welche Anordnungen hat der IGH getroffen, und welche Anordnungen hat er nicht getroffen? Welche Rolle spielen Äußerungen israelischer Politiker, die so verstanden werden können, dass sie zu Völkermord aufrufen oder ihn billigen?Begeht Israel durch seine militärischen Handlungen im Gazastreifen einen Völkermord?Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der Jurafuchs-Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
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56:30
Ausschluss von der Parteienfinanzierung – mit Prof. Franz-Alois Fischer | Unter welchen Voraussetzungen kann eine politische Partei nach Art. 21 Abs. 3 GG von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden? | BVerfG, Urteil vom 23.01.2024 – 2 BvB 1/19
Das Bundesverfassungsgericht hat am 23.01.2024 seine erste Entscheidung zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen (Teil-)Finanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG getroffen (Urteil vom 23.01.2024 – 2 BvB 1/19). Das Gericht hat für Recht erkannt, dass die Partei „Die Heimat“ – vormals NPD – nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger (immer noch) darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Deshalb ist die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Prof. Franz-Alois Fischer, Professor für öffentliches Recht an der FOM München und Lehrbeauftragter für politische Philosophie an der LMU München, erläutert diese erste Entscheidung des BVerfG zum Finanzierungsauschluss nach Art. 21 Abs. 3 GG:Warum ist der Ausschluss einer Partei von der Parteienfinanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG seinerseits mit dem Grundgesetz vereinbar?Welchen Voraussetzungen unterliegt der Ausschluss einer Partei von der Parteienfinanzierung? Was genau versteht man unter dem Schutzgut der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 3 GG?Wann lässt sich das Verhalten von Einzelpersonen, das gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist, einer Partei zurechnen?Mit welcher Begründung hat das BVerfG die NPD für sechs Jahre aus der Parteienfinanzierung ausgeschlossen?Wie unterscheidet sich der Ausschluss von der Parteienfinanzierung (Art. 21 Abs. 3 GG) vom Parteienverbot (Art. 21 Abs. 2 GG)?Lassen sich aus der Entscheidung des BVerfG gegen die NPD mögliche Rückschlüsse ziehen für ein Parteienverbotsverfahren gegen die AfD?Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der Jurafuchs Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
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58:58
Parteienfinanzierung – mit Prof. Franz-Alois Fischer | Warum erhalten politische Parteien und politische Stiftungen eine staatliche (Teil-)Finanzierung? Welche Rolle spielt die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft? | BVerfG, Urteil vom 24.01.2023 – 2 BvF 2/18 – und Urteil vom 22.02.2023 – 2 BvE 3/19
Die politischen Parteien in Deutschland stehen aktuell im Zentrum zahlreicher öffentlicher Debatten. Dabei kommt ihnen im demokratischen Systems des Grundgesetzes eine herausgehobene Rolle zu. Um die Aufgaben wahrnehmen zu können, die die Verfassung ihnen zuweist, brauchen politische Parteien nicht nur engagierte Menschen, sondern auch Geld. Deshalb werden die politischen Parteien staatlich teilfinanziert. Die staatlichen Zuschüsse für politische Parteien und parteinahe politische Stiftungen sind Gegenstand zweier aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: Im Januar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 24.01.2023 – 2 BvF 2/18). Und im Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht für Recht erkannt, dass die Nichtbeteiligung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung an der Finanzierung für politische Stiftungen die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt hat (Urteil vom 22.02.2023 – 2 BvE 3/19). Beide Verfahren werfen grundlegende Fragen der Parteienfinanzierung auf.Prof. Franz-Alois Fischer, Professor für öffentliches Recht an der FOM München und Lehrbeauftragter für politische Philosophie an der LMU München, erläutert diese beiden grundlegenden Entscheidungen und bettet sie ein in ihren Kontext:Welche Aufgaben weist das Grundgesetz den politischen Parteien zu?Warum erhalten die Parteien eine staatliche (Teil-)Finanzierung? Wie ist die Parteienfinanzierung ausgestaltet und welchen Grenzen unterliegt sie?Welche Rolle spielt die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft?Welche Anforderungen stellt das BVerfG an die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung?Warum sind die politischen Stiftungen teilweise auch durch das Parteienprivileg geschützt?Warum verstieß es gegen die Chancengleichheit der Parteien, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung von der Zuweisung staatlicher Zuschüsse ausgeschlossen wurde?Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung zur Desiderius-Erasmus-Stiftung findet ihr auf der Jurafuchs Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Rechtsprechung und juristische Debatten prägen unser Rechtssystem. Aufsehenerregende Gerichtsverfahren machen Schlagzeilen und haben weitreichende Auswirkungen auf die Rechtswirklichkeit. Doch Rechtsprechung und juristische Kontroversen bleiben oft abstrakt und schwer zugänglich. Spruchreif tritt an, dies zu ändern! Jurafuchs Mit-Gründer Dr. Wendelin Neubert spricht dazu mit führenden Persönlichkeiten des juristischen Lebens und beleuchtet Kontext und Hintergründe aktueller Gerichtsentscheidungen und juristischer Streitfragen.
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