Ep 038: Gebet im Islam - Handlungen die es ungültig machen (hanafi)
Einen ausführlichen Text zum Thema und Aufgaben findet ihr unter folgenden Link: https://wp.me/pg9qwO-4v1. Handlungen, die das Gebet ungültig machen (nach hanafitischer Rechtschule):Dieser Abschnitt ist der Kern des Auszugs und listet eine Vielzahl von Handlungen auf, die das Gebet ungültig machen. Diese können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden:Sprechen: Jegliches bewusste oder unbewusste Sprechen während des Gebets, einschließlich menschlicher Rede oder des Beantwortens eines Grußes. „Sprechen während des Gebetes (Bewusst, unbewusst, durch Irrtum und schlafend.)“ Auch das Sprechen von weltlichen Wünschen, die menschlicher Rede ähneln, führt zur Ungültigkeit. „Das Gebet welches der menschlichen Rede ähnelt (O Herr! Lass mich so und so bekleiden, so und so essen oder mache diese Frau die meine u.ä.)„Bewegung und Handlung: Versuche, während des Gebets etwas zu tun, das nicht Teil der rituellen Handlungen ist. Auch das Abwenden der Brust von der Gebetsrichtung (Qibla) macht das Gebet ungültig. „Während des Gebetes zu versuchen etwas zu machen.“ „Die Brust der Gebetsrichtung abzuwenden.„Essen und Trinken: Das Konsumieren von Speisen oder Getränken während des Gebets, einschließlich des Schluckens von Speiseresten von der Größe einer Kichererbse oder das Kauen von Kaugummi.Husten und Blasen: Grundloses Husten oder Blasen. Allerdings ist Husten aufgrund einer Beschwerde, zur Beseitigung von Schleim, zur Korrektur des Imams oder um anzuzeigen, dass man betet, erlaubt.Emotionale Äußerungen: Weltliches Weinen, das Tränen verursacht, oder Stöhnen.Antworten und Reagieren: Das Sagen von „Amin“ nach dem Hören von „vele ddalin“ eines anderen Betenden oder das Beantworten einer Person mit einem Koranvers.Spezifische rituelle Fehler: Bestimmte Fehler im Zusammenhang mit der rituellen Waschung (Wudu), dem Ablauf der Zeit für bestimmte rituelle Handlungen (z.B. Befeuchtung der Überstrümpfe), dem Ausziehen des Überstrumpfs oder dem Fehlen notwendiger ritueller Bewegungen trotz Fähigkeit.Zeitliche Einschränkungen: Das Gebet während des Morgengebets bei Sonnenaufgang.Verlust der Zurechnungsfähigkeit: Ohnmacht oder Verlust des Verstandes.Bestimmte Konstellationen im Gemeinschaftsgebet: Das Gebet von Männern, wenn sich pubertierende Mädchen oder Frauen ohne räumliche Trennung vor oder neben ihnen befinden, unter bestimmten Voraussetzungen bezüglich Absicht des Imams, Art des Gebets, Gleichzeitigkeit und Dauer.Zusätzliche rituelle Handlungen: Das Rezitieren des Takbir für ein anderes Gebet während eines laufenden Gebets.Entblößung: Das Offenbleiben eines zu bedeckenden Körperteils über eine kurze Einheit hinaus.Lesen des Korans außerhalb der Rezitation: Das Lesen der Koranschrift selbst (im Gegensatz zur Rezitation aus dem Gedächtnis).Fehler im Gemeinschaftsgebet: Das Vorauseilen des Imams.Fehlerhafte Koranrezitation: Das absichtliche oder unabsichtliche Verändern der Bedeutung des Korans durch falsche Rezitation, wobei detaillierte Regeln für verschiedene Arten von Fehlern (Vokalisation, Verlängerung/Verkürzung, Haltepunkte, Buchstaben) aufgeführt werden. Hier wird zwischen Fehlern, die das Gebet ungültig machen (absichtliche Bedeutungsänderung und nicht-koranische Wortwahl mit Bedeutungsänderung), und solchen, die es gültig lassen (unbeabsichtigte Fehler in Vokalisation oder Haltepunkten, Buchstabenänderung ohne Bedeutungsänderung oder mit Bedeutungsänderung aber koranischer Wortwahl nach bestimmten Imamen), differenziert.2. Handlungen während des Gebetes, die die rituelle Waschung ungültig machen:Hier wird zwischen unbeabsichtigter und bewusster Ungültigkeit der Waschung unterschieden. Bei unbeabsichtigter Ungültigkeit soll das Gebet unterbrochen, die Waschung erneuert und an der unterbrochenen Stelle fortgesetzt werden (nach hanafitischer Lehre). Nach der schafiitischen Lehre muss das Gebet von Anfang an wiederholt werden. Bei bewusster Ungültigkeit muss das Gebet wiederholt werden.