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Sei doch nicht besteuert!

Podcast Sei doch nicht besteuert!
Fabian Walter & Christian Gebert
Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Milli...

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5 von 121
  • #121: Kurzarbeitergeld 2025: Alle Regelungen, Steuern und Tipps im Überblick
    In dieser Episode erklären wir die aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld für das Jahr 2025 und geben einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte. Wir besprechen die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu haben, sowie die Berechnung der Höhe, die sich je nach persönlicher Situation auf 60 oder 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz beläuft. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der steuerlichen Behandlung, denn auch wenn das Kurzarbeitergeld steuerfrei ist, unterliegt es dem Progressionsvorbehalt und beeinflusst damit den persönlichen Steuersatz. Zudem beleuchten wir die Regelungen zur Nebentätigkeit während des Bezugs von Kurzarbeitergeld und zeigen, wie bestehende Nebenjobs oder neu aufgenommene Tätigkeiten die Berechnung beeinflussen können. Abschließend klären wir, wie lange das Kurzarbeitergeld bezogen werden kann, welche Möglichkeiten es für eine Verlängerung gibt und welche Strategien Arbeitgeber nutzen können, um die Bezugsdauer optimal auszuschöpfen. Die aktuelle Finanzierung durch die Arbeitslosenversicherung mit einem Beitragssatz von 2,6 Prozent, die Bedeutung als Instrument zur Arbeitsplatzsicherung sowie aktuelle Entwicklungen und Zukunftsperspektiven runden unseren umfassenden Guide ab.
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    25:59
  • #120: Abfindung wegen Jobverlust - Die besten Steuer-Strategien
    SAP und VW kündigen Massenentlassungen an - die Frage nach der optimalen Versteuerung von Abfindungen wird damit brandaktuell. Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Jobverlust, allerdings existiert kein automatischer Anspruch darauf. Wer jedoch eine Abfindung erhält, kann bei der Steuer durch geschickte Gestaltung sparen. Die Abfindung wird als Arbeitslohn versteuert, aber die sogenannte Fünftelregelung ermöglicht eine günstigere Besteuerung. Wichtig zu verstehen: Die Abfindung muss in voller Höhe versteuert werden - die Fünftelregelung wirkt sich lediglich auf den anzuwendenden Steuersatz aus. Der Mechanismus funktioniert so: Das Finanzamt teilt die Abfindung rechnerisch durch fünf. Dieses Fünftel wird dann zum regulären Jahreseinkommen hinzugerechnet. Die sich daraus ergebende Steuererhöhung wird mit fünf multipliziert - das ist die Steuer auf die gesamte Abfindung. Durch diese Berechnung wird ein niedrigerer Steuersatz erreicht als bei einer Besteuerung der gesamten Abfindung auf einmal. Die Progression des Steuertarifs wird dadurch abgemildert. Damit diese Vergünstigung greift, muss die Zahlung als Ersatz für entgangene Einnahmen erfolgen. Außerdem darf keine Mitschuld des Arbeitnehmers vorliegen und die Zahlung sollte als Einmalbetrag erfolgen. Ab 2025 kommt es zu einer wichtigen Änderung: Die Fünftelregelung wird nicht mehr direkt bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Die steuerliche Vergünstigung erhalten Arbeitnehmer erst im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung zurück. Für Beschäftigte im Spitzensteuersatz bieten sich besondere Optimierungsmöglichkeiten. Denn hier hat die Fünftelregelung ohne weiteres keine positive Auswirkung. Eine Verschiebung der Abfindung ins Folgejahr kann sinnvoll sein. Auch die Nutzung eines Investitionsabzugsbetrags kann die Steuerlast effektiv senken. Bei der Sozialversicherung gibt es einen klaren Vorteil: Echte Abfindungszahlungen bleiben komplett beitragsfrei. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht oder es sich um ausstehende Lohnzahlungen handelt. Einen Sonderfall stellen Minijobs dar. Hier führt eine Abfindung zwar nicht zur Sozialversicherungspflicht, allerdings entfällt die günstige Pauschalbesteuerung. Die Steuer wird stattdessen nach den individuellen Merkmalen des Arbeitnehmers berechnet. Zum besprochenen Angebot: www.lexware.de/steuerfabi (Anzeige) Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: [email protected]
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    30:29
  • #119: Minijob, Midijob & Gehaltsextras – Vorteile, Regeln und Gestaltungsmöglichkeiten
    Anzeige: Dieser Podcast wird präsentiert von www.pluxee.de, dem Partner für exklusive Gehaltsextras und Benefits. In dieser Episode gehen wir detailliert auf die rechtlichen und finanziellen Aspekte von Minijobs und Midijobs ein. Sie erfahren, welche Vorteile ein Minijob für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet, wie die Geringfügigkeitsgrenze berechnet wird und welche Regelungen ab 2024 und 2025 gelten. Außerdem klären wir, unter welchen Umständen ein Minijob von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben befreit ist und wann diese Regelungen ausnahmsweise nicht greifen. Wir werfen auch einen Blick auf den Midijob, der als Übergangsbereich zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung gilt. Dabei beleuchten wir die progressiven Sozialversicherungsbeiträge und wie Arbeitnehmer trotz geringerer Abgaben von vollen Versicherungsleistungen profitieren können. Abgerundet wird die Episode durch praktische Tipps: Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es, um steuerbegünstigte Gehaltsbestandteile auch bei Mini- und Midijobs zu nutzen? Darf man als Vollzeitbeschäftigter zusätzlich einen Minijob ausüben? Welche Besonderheiten gelten bei Auszubildenden oder bei der Anstellung von Ehepartnern? Wir diskutieren zudem kritische Punkte wie die „Niedriglohnfalle“ und mögliche Verdrängungseffekte. Ist der Minijob ein sinnvolles Beschäftigungsmodell, oder verstärkt er strukturelle Probleme im Arbeitsmarkt?
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    45:56
  • #118: Im Dezember mehr Gehalt | Kalte Progression | Firmenwagen
    In dieser Episode beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen Änderungen, die 2025 in Kraft treten, und geben praktische Hinweise für deren Umsetzung. Die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags auf 11.784 € und des Kinderfreibetrags auf 6.612 € sorgt für eine höhere Auszahlung im Dezember. Arbeitnehmer profitieren von Nachzahlungen, jedoch abhängig von den individuellen Verhältnissen und Steuerklassen. Arbeitgeber müssen diese Änderungen in den Gehaltsabrechnungen für Dezember korrekt berücksichtigen, um Nachholungen zu vermeiden. Die geplanten Anpassungen des Steuertarifs, wie die Anhebung der Schwelle für den Spitzensteuersatz auf 68.430 €, verzögern sich. Bis dahin gelten die bisherigen Werte für 2024. Betroffen sind insbesondere Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, die durch die kalte Progression belastet werden. Für Investitionen bleibt die Möglichkeit der degressiven Abschreibung (25 % vom Restbuchwert) bis Ende 2024 bestehen. Unternehmen sollten geplante Anschaffungen bis Jahresende tätigen, um von diesem Vorteil zu profitieren. Ein anhängiges BFH-Verfahren (III R 26/24) könnte weitreichende Folgen haben: Es klärt, ob das steuerliche Existenzminimum an die Leistungen des Bürgergeldes (inklusive Wohnkosten) angepasst werden muss. Steuerzahler sollten ihre Steuerbescheide vorläufig offenhalten, um von einem möglichen Urteil profitieren zu können. Firmenwagen und die 1 %-Regelung bleiben ein zentrales Thema für Steueroptimierung. Wir besprechen praktische Gestaltungsmöglichkeiten, wie z. B. die Nutzung von Leasingmodellen oder die Einbindung von Privatvermögen zur Vermeidung der Pauschalmethode. Zudem werfen wir einen Blick auf die Auswirkungen des neuen Steuerberater-Postfachs (BeSt) und die Kommunikationsprobleme mit der Finanzverwaltung, die durch die Gesetzesänderungen künftig erschwert werden könnten.
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    37:19
  • #117: Weihnachtsfeier & Steuern: Rechtliche Grundlagen und Praxistipps
    Die Weihnachtszeit naht und damit die Planung der betrieblichen Weihnachtsfeiern. In dieser Episode erklären wir die steuerlichen Aspekte von Betriebsveranstaltungen und geben praktische Handlungsempfehlungen für die Umsetzung. Betriebsveranstaltungen gelten grundsätzlich als Arbeitslohn, sind aber durch einen Freibetrag von 110 € pro Teilnehmer steuerfrei. Dieser kann für zwei Veranstaltungen im Jahr genutzt werden. Bei Überschreitung besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung mit 25% (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das aktuelle BFH-Urteil (VI R 5/22) bringt wichtige Neuerungen: Anders als bisher muss für die Pauschalbesteuerung nicht mehr zwingend die gesamte Belegschaft eingeladen werden. Bei der Umsatzsteuer gilt laut BFH (V R 16/21) eine Freigrenze von 110 €, bei deren Überschreitung der Vorsteuerabzug komplett ausgeschlossen ist. Sozialversicherungsrechtlich ist nach der BSG-Rechtsprechung (B 12 BA 3/22 R) die Anmeldung der Pauschalsteuer bis zum 28. Februar des Folgejahres entscheidend. Ansonsten fallen auf die Pauschalsteuer von 25% noch Sozialversicherungsbeiträge an, wodurch die Weihnachtsfeier ungewollt teurer als geplant werden kann.
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    30:05

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Über Sei doch nicht besteuert!

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: [email protected]
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Generated: 12/19/2024 - 2:09:50 AM