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Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wollten Sie schon immer mal Arbeitsrecht verstehen? Von Abfindung bis Zeitarbeit erkläre ich das deutsche Arbeitsrecht verständlich und erzähle auch von interes...

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  • Arbeitsrechtsschutz - sinnvoll?
    - § 12 a ArbGG beachten!- Schadenfall (Ereignis)- freie Anwaltswahl- finanzielle Entlastung- Deckungsanfrage einholen- gesonderte Gebühren für Deckungsanfrage?- nicht alles ist versichert- Weiterbeschäftigungsantrag- Anwaltsgebühren nach RVG / nicht bei StundenhonorarArtikel:1.Rechtsschutz im Arbeitsrecht2.Kündigungsschutzklage (nebst Kosten)Homepage:⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin📧 E-Mail: [email protected]📞 Telefon: 030 74923060📠 Fax: 030 74923818🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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    16:54
  • Aschenputtel sortiert Knöpfe
    LAG Schleswig-Holstein Urteil v. 30.09.2014 – 1 Sa 107/14 Vorinstanz: ArbG Flensburg v. 30.01.2014 – 2 Ca 277/12 Sachverhalt: Die Klägerin war seit 1976 bei der Bundeswehrverwaltung als Botin und später als Kammerarbeiterin in der Kleiderkammer beschäftigt. Aufgrund einer frühkindlichen Schädigung ist sie schwerbehindert (GdB 100) und kann nur einfache Tätigkeiten ohne eigenen Entscheidungsspielraum ausführen. Durch den Umbau der Streitkräfte und die Abschaffung der Wehrpflicht verringerten sich die an ihrem Standort anfallenden Tätigkeiten erheblich. Eine Versetzung an einen anderen Dienstort war aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Ab September 2011 wurde die Klägerin täglich nur für kurze Zeit mit unterwertigen Tätigkeiten beschäftigt, darunter: - Bündeln von Kleiderbügeln, - Zerreißen von Pappkartons, - Zerschneiden von Uniformabzeichen, - Freitags Reinigungstätigkeiten, - Sortieren von Knöpfen, wobei die Knöpfe abends absichtlich wieder durcheinandergebracht wurden, sodass die Klägerin sie am nächsten Tag erneut sortieren musste. Die Klägerin empfand diese Tätigkeiten als erniedrigend und machte eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geltend. Sie forderte eine Entschädigung von mindestens 10.000 Euro. Das Arbeitsgericht Flensburg sprach ihr zunächst 5.000 Euro zu, da die Zuweisung der Tätigkeiten als eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts gewertet wurde. Hiergegen legte die Beklagte Berufung ein. Urteilsgründe: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein bestätigte, dass die Klägerin durch die Art ihrer Beschäftigung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, insbesondere durch: Das Sortieren von Knöpfen, die absichtlich wieder durcheinandergebracht wurden, was als sinnlose und entwürdigende Arbeit eingestuft wurde. Die stundenweise völlige Untätigkeit, die eine Abwertung ihrer Arbeitskraft bedeutete. Allerdings wurde die Klage auf Entschädigung abgewiesen, da das Gericht die Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht als schwerwiegend genug einstufte, um eine Geldentschädigung zu rechtfertigen. Ausschlaggebend war: Kein vorsätzliches Schikanieren durch den Arbeitgeber: Die Umstrukturierung der Bundeswehr war der Hauptgrund für den Wegfall der regulären Tätigkeiten. Keine Versetzungsmöglichkeit: Die Klägerin konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht an einen anderen Standort wechseln. Kein schweres Verschulden des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hatte die Klägerin nicht aktiv herabgesetzt oder diskriminiert, sondern stand vor einem organisatorischen Problem. Das Gericht argumentierte, dass eine Entschädigung nur bei einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung geboten sei, was hier nicht vorliege. Daher wurde die Berufung der Beklagten erfolgreich und die Zahlung der 5.000 Euro Entschädigung aufgehoben. Artikel: 1. ⁠⁠ Freistellung nach Kündigung 2. unwiderrufliche Freistellung 3. Muss man als Arbeitnehmer putzen? Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: [email protected] 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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    10:44
  • neue BAG-Entscheidung und Lohnabrechnung
    Sachverhalt Die Klägerin, eine Verkäuferin im Einzelhandel, widersetzte sich der Umstellung der Gehaltsabrechnungen auf ein digitales Mitarbeiterpostfach, das durch eine Konzernbetriebsvereinbarung eingeführt wurde. Diese Regelung sah vor, dass alle Personaldokumente elektronisch bereitgestellt und über ein passwortgeschütztes Portal abrufbar sind. Falls ein Beschäftigter privat keinen Online-Zugriff hat, sollte eine Einsicht und ein Ausdruck im Betrieb ermöglicht werden. Die Klägerin verlangte weiterhin Abrechnungen in Papierform. Das Landesarbeitsgericht gab der Klage statt, da die digitale Bereitstellung nicht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Erteilung genüge. Entscheidend sei, dass die Klägerin das digitale Postfach nicht für den Empfang rechtlicher Erklärungen bestimmt habe. Urteilsgründe Das Bundesarbeitsgericht hob die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück. Es stellte fest, dass die Bereitstellung der Entgeltabrechnung in einem digitalen Mitarbeiterpostfach grundsätzlich den Anforderungen des § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO genügt, da die Abrechnung eine Holschuld des Arbeitnehmers ist. Der Arbeitgeber muss den Zugang nicht sicherstellen, sondern lediglich eine elektronische Abrufmöglichkeit bereitstellen. Jedoch muss berücksichtigt werden, ob Arbeitnehmer, die privat keinen Online-Zugang haben, eine zumutbare Alternative zur Einsicht und zum Ausdruck der Abrechnung im Betrieb erhalten. Zudem blieb offen, ob die Einführung des digitalen Postfachs in die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats fällt, weshalb eine abschließende Entscheidung nicht getroffen wurde. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2025 – 9 AZR 48/24 Artikel: 1. ⁠Darf der Arbeitgeber die Lohnabrechnung in elektronischer Form erteilen? 2. ⁠Wann muss der Arbeitgeber den Lohn nach einer Kündigung zahlen? 3. Lohnbescheinigung -was man wissen sollte! Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: [email protected] 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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    10:03
  • BAG und Teilnahme am Personalgespräch
    BAG Urteil vom 02.11.2016 – 10 AZR 596/15 Sachverhalt: Der Kläger war seit 2003 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt befristet als Medizinischer Dokumentationsassistent (MDA) bis 31.12.2013. Aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit vom 29.11.2013 bis 21.02.2014 konnte er seiner Tätigkeit nicht nachgehen. Die Beklagte lud den Kläger während seiner Arbeitsunfähigkeit zu Personalgesprächen am 06.01.2014 und 11.02.2014 ein, um die Möglichkeit einer weiteren Beschäftigung zu klären. Der Kläger sagte diese Termine mit Hinweis auf seine Arbeitsunfähigkeit ab. Nach erneuter Einladung forderte die Beklagte einen ärztlichen Nachweis, der die Unfähigkeit zur Teilnahme an einem Personalgespräch bescheinigt. Der Kläger verweigerte dies und erhielt eine Abmahnung. Der Kläger verlangte die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte und stellte fest, dass er während einer Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet sei, an Personalgesprächen teilzunehmen. Entscheidungsgründe: 1. Weisungsrecht während der Arbeitsunfähigkeit (§ 106 GewO, § 241 Abs. 1 und 2 BGB): • Während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit entfällt die Pflicht zur Erbringung der Hauptleistung sowie unmittelbar damit zusammenhängender Nebenleistungspflichten. • Das Weisungsrecht des Arbeitgebers bleibt in Bezug auf leistungssichernde Nebenpflichten und Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) grundsätzlich bestehen, ist jedoch auf dringende betriebliche Anlässe beschränkt. 2. Dringender betrieblicher Anlass: • Ein dringender betrieblicher Anlass liegt nur vor, wenn das Personalgespräch nicht auf einen Zeitpunkt nach der Arbeitsunfähigkeit verschoben werden kann und die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers unabdingbar ist. • Die Beklagte konnte nicht darlegen, warum ein Gespräch während der Arbeitsunfähigkeit notwendig war oder warum eine schriftliche Kommunikation unzureichend gewesen wäre. Artikel: 1. Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit 2. BEM - was ist das? Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: [email protected] 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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    13:47
  • BAG: Urlaub und Krankheit im Ausland
    BAG, Urteil vom 15. Januar 2025 – 5 AZR 284/24 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland Sachverhalt: Kläger: Seit 2002 als Lagerarbeiter beschäftigt, Bruttogehalt 3.612,94 €. Vorfall: Beklagte: Kürzte die Vergütung und verweigerte die Entgeltfortzahlung mit Verweis auf Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Beweiswert der Bescheinigung: Grundsätzlich sind Bescheinigungen aus Nicht-EU-Staaten gleichwertig, wenn der Arzt klar zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit unterscheidet. In diesem Fall hat die Gesamtwürdigung des Sachverhalts durch die Vorinstanz jedoch gefehlt. Auffälligkeiten im Einzelfall: Bescheinigung für 24 Tage ohne Wiedervorstellung. Reisebuchung und Rückreise trotz attestiertem Reiseverbot. Wiederholte Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt nach Urlaubszeiten (2017, 2019, 2020). Folge: Diese Umstände begründen ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung. Der Kläger trägt nun die volle Darlegungs- und Beweislast für seine Arbeitsunfähigkeit. Artikel: 1. Krankschreibung nach Kündigung´ 2. Ende der Krankschreibung - wann am letzten Tag? 3. Anzeige der Arbeitsunfähigkeit- was ist zu tun? Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: [email protected] 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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    12:30

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Generated: 2/21/2025 - 10:47:35 PM