In dieser neuen Folge von VERWALTUNG4U geht’s um ein Thema, das jede Verwaltung kennt – und das regelmäßig für Ärger, Unsicherheit und sogar Haftungsrisiken sorgt: die Betriebskostenabrechnung. Unser Host Massimo Füllbeck spricht mit Christian Seip – Dozent am EBZ, Mitglied in mehreren IHK-Prüfungsausschüssen und ausgewiesener Experte für die Immobilienwirtschaft – über die feinen, aber entscheidenden Unterschiede zwischen umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten, über typische Fehlerquellen und über die Rolle der Rechtsprechung. Was bedeutet "Allgemeinstrom" eigentlich wirklich? Wieso darf ein Vollwartungsvertrag nicht einfach komplett umgelegt werden? Und was sollten Verwalter/innen tun, um rechtssicher und transparent abzurechnen – auch bei veralteten Mietverträgen? Highlights der Folge: Aufzugswartung, Hausmeister, Rauchwarnmelder: Wer zahlt was – und warum? Die große Grauzone: Was fällt unter „sonstige Betriebskosten“? Formelle vs. materielle Fehler in der Abrechnung – und was sie kosten können Praxiswissen zum § 556 Abs. 4 BGB: Digital statt Papier – was jetzt gilt Warum man mit „Allgemeinstrom“ juristisch auf Glatteis gerät Hausmeisterkosten, Allgemeinstrom, Wartungsverträge – wir sprechen darüber, was häufig schiefläuft und worauf es wirklich ankommt. Konkret, verständlich und mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung liefert das Gespräch mit Christian Seip wertvolle Impulse für den Abrechnungsalltag – und schärft das Gespür für Fallstricke, die leicht übersehen werden. Ihre EBZ Akademie Für Anmerkungen, Fragen, Lob und Kritik schreiben Sie gerne an die Redaktion:
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